Im Herbst 1929 führte die ÖGG auf Wunsch vieler Gärtner offiziell Gehilfenprüfungen ein. Die freiwilligen Prüfungen konnten von Gärtnern, deren Abschluss der Lehre nicht länger als zwei vergangen war, abgelegt werden. Die Prüfungskommission bestand aus Lehrern der Höheren Gartenbauschule in Klosterneuburg sowie der Gartenbauschule der ÖGG. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hatte das Prüfungsstatut zur Kenntnis genommen. Die Prüflinge mussten mit einem standardisierten Fragebogen und ihrem Lebenslauf um die Zulassung zur Prüfung ansuchen. Diese umfasste einen mündlichen Teil, in dem in Form eines Fachgespräches die Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Gartenbaues sowie in einem zu wählenden Spezialfach nachzuweisen waren. Im schriftlichen Teil, in dem der Schwerpunkt auf der Beherrschung der Orthographie lag, war eine Beschreibung des Lehrbetriebes zu verfassen, ein Diktat eines Geschäftsbriefes zu schreiben sowie die Kenntnis lateinischer Pflanzennamen nachzuweisen.