Die schadhafte Mosaikfassade des Ende der 1950er Jahre errichteten Gartenbauhochhauses musste saniert wegen. Die Auflagen des Bundesdenkmalamtes in Hinblick auf die zu verwendenden Materialien führten zu einer massiven Erhöhung der ursprünglich kalkulierten Baukosten. Die ÖGG geriet dadurch in massive finanzielle Schwierigkeiten, die durch den Verkauf eines Grundstückes in Essling sowie den langfristigen Verkauf der Beteilungen am Gartenbauhochhaus kompensiert werden mussten. Lediglich die Räumlichkeiten des Gartenbaukinos sind bis heute im Eigentum der ÖGG.