Der Boden ist die oberste Schicht der Erdkruste. Sie besteht aus organischem und anorganischem Material und wird im Regelfall von vielen verschiedenen Organismen belebt. Nach unten hin bildet eine Schicht aus lockerem und/oder festem Gestein (Lithosphäre) die Grenze zum Boden, während nach oben hin Vegetation die Abschlussschicht (Biosphäre) bildet. Als Gesamtes wird der Boden auch Pedosphäre genannt. Das entspricht also der Schicht zwischen den bodenerzeugenden Schichten (Lithosphäre & Biosphäre). Aber auch die Luft (Atmosphere) und das Wasser (Hydrosphere) sind maßgeblich an der Entstehung des Bodens beteiligt.
“Eine Nation, die ihren Boden zerstört, zerstört sich selbst.”
Franklin D. Roosevelt (32.Präsident der USA)
Bei Böden unterscheidet man in verschiedene Bodentypen, die durch ihre Bestandteile charakterisiert werden. So sind die Bestandteile Ton, Schluff, Sand und Lehm maßgebend für die jeweiligen Bodeneigenschaften und die daraus resultierende Verwendung.
Der Boden lässt sich durch eine Analyse einer Bodenprobe in einem Labor genau bestimmen. Für eine rasche und einfache Bestimmung ist die Fingerprobe eine hilfreiche Option. Des weiteren Helfen Zeigerpflanzen, den pH-Wert von Böden anzunehmen. So wie jeder Mensch gewisse Vorlieben hat, haben auch Pflanzen besondere Ansprüche an Ihren Lebensraum. So gelten manche Pflanzen als eindeutige Stickstoffzeiger, andere wieder zeigen einen basischen oder sauren Boden an.
Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense)
Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)
Huflattich (Tussilago farfara)
Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera)
Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens)
Acker-Minze (Mentha arvensis)
Hasen-Klee (Trifolium arvense)
Kleiner Sauer-Ampfer (Rumex acetosella)
Acker-Spergel (Spergula arvensis)
Borstgras (Nardus stricta)
Acker-Hundskamille(Anthemis arvensis)
Dreihörniges Labkraut (Galium tricornutum)
Acker-Gauchheil (Anagallis arvensis)
Kleine Wolfsmilch (Euphorbia exigua)
Echte Luzerne (Medicago sativa)
Acker-Glockenblume (Campanula rapunculoides)
Echter Steinklee (Melilotus officinalis)
Blutrote Fingerhirse (Digitaria sanguinalis)
Kleinblütiges Franzosenkraut (Galinsoga parviflora)
Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris)
Große Brennnessel (Urtica dioica)
Gewöhnliches Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris)
Kletten-Labkraut (Galium aparine)
Kletten-Borstenhirse (Setaria verticillata)
Als Grundlage jeglichen Lebens ist der gesunde Boden eine unersetzbare Ressource, dessen Schutz unbedingt forciert werden muss. Die vielen positiven Eigenschaften eines gesunden Bodens sind nicht nur für die Ernährungssicherheit bedeutend, sondern sie erfüllen auch eine Reihe an ökologischen Funktionen, die für die Umwelt und deren Bewohner von großer Bedeutung sind. → Wasserspeicher, Wasserfilter, Schadstofffilter, Kohlenstoff- & Nährstoffspeicher, Hochwasserschutz, Regelungsfunktionen in Stoffkreisläufen, Lebensraumfunktion für Tiere, Pflanzen & Pilze, Grundlage pflanzlicher Primärproduktion, u.v.m. Auch für die Dokumentation der Entwicklungsgeschichte der Landschaft und der Kulturgeschichte hat der Boden eine große Bedeutung. Um den Boden bei kleinen und großen Bauprojekten zu schützen, empfiehlt sich das Durchführen einer Bodenkundlichen Begleitplanung.
Nichts bringt weniger Arbeit im Garten als ein gesunder Boden.
Als versiegelte Fläche gelten Böden, die zu 100% wasser- und luftundurchlässig sind. Es gibt auf diesen Flächen keinen Luftaustausch, Wasser muss auf anderen Flächen abfließen oder versickern. Aktuell sind in Österreich 3000km² versiegelt, das entspricht etwa der Größe vom Burgenland (2601km²).
In Österreich sind im Durchschnitt 330,1m² pro Person versiegelt. Regional ist die Versiegelungsrate jedoch unterschiedlich. In Städten sind die Werte aufgrund der dichteren Bebauung viel geringer (Wien 153m²), als am Land, wo großflächiger gebaut wird (NÖ ca. 854m²). (ÖROK 2022)
Ist eine Fläche nicht gänzlich versiegelt, spricht man von teilversiegelten Flächen, die noch etwas luft- und wasserdurchlässig sind. Dies ist anzustreben, wenn eine Fläche aufgrund von hohem Nutzungsdruck nicht offen bleiben kann, anstatt sie gänzlich zu versiegeln.
Mechanischer Veränderung: Verdichtung (Lagerung von schweren Gütern auf lockerem Boden, Befahren, Baustelleneinrichtungen, etc.), Erosion durch Wind und Wasser
Falscher Nutzung: Bodenabtrag, Bearbeitung nasser Erde, Vermischung von Bodenhorizonten, Keine Trennung von Ober- & Unterboden beim Abtrag, nackte Böden unbedeckt lassen, etc.
Eintrag von Substanzen: Pflanzenschutzmittel, Lacke, Eutrophierung (Stickstoffüberversorgung), Versalzung, Hundekot und -urin, Bauschutt, Zementmilch, Mikroplastik, etc.
2015 wurde seitens der Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Böden erklärt. Damit wurde auf die Böden und ihre Bedeutung als nicht-erneuerbare Ressourcen aufmerksam gemacht und auf ihre essentielle Wichtigkeit für die Landwirtschaft, Ernährung und viele Wirtschaftszweige hingewiesen. In diesem Jahr wurde verstärkt über die Gefährdung der Böden durch Versalzung, Versteppung und Flächenversiegelung informiert und mögliche Lösungen für diese Problematik gesucht.
Anlässlich dieses internationalen Jahres hat die Österreichische Gartenbau-Gesellschaft einen Folder erstellt. Dieser Folder gibt wertvolle Hinweise zur Bedeutung des Bodens für die Pflanzen, über Aufbau und Beschaffenheit eines guten Bodens sowie zur Pflege und Verbesserung.
Jahrelang ging man an dem Grundstück mit dem alten, verwunschenen Garten vorbei. Doch eines Tages waren die stattlichen Bäume verschwunden und Bagger hatten ein tiefes Loch gegraben. Alles rechtens und streng nach Bauordnung. Dennoch: eine Katastrophe.
Erschütternd war dieser Anblick im Frühjahr 2020, als ein kompletter alter Garten in Wien-Hacking weggebaggert wurde. Beginnend mit der grasbedeckten Oberfläche wurde sämtlicher Gartenboden rund drei bis vier Meter bis zum Erreichen des Grundwasserhorizontes abgebaut. Der Widmungskategorie „geschlossene Bebauung“ folgend wurde bis zu den Zäunen der beiden Nachbargärten gebaggert und dem links und rechts dicht angrenzenden Baum- und Strauchbestand an der Grundstücksgrenze der Wurzelraum gekappt.
Vom Fußweg im angrenzenden Franz-Schimon-Park ließen sich die tagelangen Grabungsarbeiten praktisch „fußfrei“ verfolgen: nicht wenige waren es, die mit Tränen in den Augen am Zaun standen und die Vernichtung des alten Gartens beklagten. Doch dass das erst den Anfang der Zerstörung der historischen Gartensubstanz parallel zum Franz-Schimon-Park bedeutet, ist vermutlich nur jenen bewusst, die Flächenwidmungspläne zu lesen verstehen.
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan stellt das Regelwerk für jegliche Bebauung dar. Darin sind die Möglichkeiten und Grenzen der Bebaubarkeit dargestellt und hier wird auch das Potenzial der Nachverdichtung festgeschrieben, sodass er jenes folgenreiche Instrument repräsentiert, das den Wert einer Liegenschaft definiert. Spätestens beim Wechsel der Eigentümer eines Grundstücks treten dann die eigentlichen Impulse zur Verbauung auf. Denn der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist imstande, die Gier von Immobilienentwicklern zu wecken. Um maximale Gewinne lukrieren zu können, wird die Bebaubarkeit des Grundstücks ausgereizt und alles unternommen, um möglichst viel verwertbaren Wohnraum zu erlangen. Was dann – wie hier geschehen – ursächlich der alten, historischen Gartensubstanz den völligen Garaus macht.
„Österreich verliert täglich zwölf Hektar an produktiven Böden. Das sind 5.000 m2, also rund zehn Einfamilienhausgärten pro Stunde – und das für immer, denn Bodenverlust ist meist irreversibel!“ Das beklagt die Wiener Umweltanwaltschaft im Jahr 2020. Hier am Franz-Schimon-Park ist also passiert, was gegenwärtig an vielen Stellen in Wien und ganz Österreich vor sich geht. Zuerst setzt der Kahlschlag ein, indem bestehende Großbäume gerodet werden. Danach kommen auch die gering geschätzten Strauchbestände, Blühpflanzen, Gräser, Bodendecker und Rasenflächen weg. Dann wird der Boden – eine kostbare und nicht vermehrbare Substanz – weggebaggert: zuerst der humusreiche Oberboden, zuletzt der Unterboden bis auf Fundamentplattenniveau.
Bodenverbrauch und Versiegelung haben zahlreiche negative Auswirkungen, die wir teils heute schon spüren. Dies sind, um nur einige zu nennen:
Die zwei Seiten der Nachverdichtung
„An sich ist Zersiedelung abstrakt“ – so Renate Christ in einem Interview (als Leiterin des Weltklimarates IPCC war sie Nobelpreisträgerin 2007). Aber am Hackinger Ensemble bedrohter alter Gärten wird die Zersiedelung konkret und es wird greifbar, was vorgeblich gut gemeinte Nachverdichtung wirklich bedeutet.
Es ist nachvollziehbar, wenn aus städtebaulicher Sicht in der Nähe von Stationen des Hochleistungs-ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) wie U-Bahn oder S-Bahn baulich nachverdichtet werden soll, weshalb derartige Widmungen wohl vorgenommen wurden.
Doch im Dürrejahr 2022 wirkt es noch folgenschwerer, wenn unmittelbar neben dem Franz-Schimon-Park am Wienflussufer die Kühlungswirkung von Gärten mit großen Bäumen durch Verbauung massiv bedroht bzw. auf lange Frist eingeschränkt wird. Hier verläuft die wichtigste Frischluftschneise der Stadt Wien, die die inneren Stadtbezirke mit kühlender frischer Luft versorgt.
Mit dem Beginn dieser Nachverdichtung parallel zum Wienfluss in der essenziellen Frischluftschneise Wiens entstehen lokale Hitzeinseln: eine Wirkung von Bebauung und Versiegelung auf den Temperaturanstieg, die offenkundig negiert wird. Das Projekt LUCRETIA der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wertete die Daten von einigen hundert privaten Wetterstationen aus: „Die qualitätsgeprüften Daten zeigten, dass das dichter bebaute Stadtgebiet wärmer als das Umland ist und bestätigen damit den städtischen Wärmeinseleffekt, der in der Nacht stärker ausgeprägt ist als am Tag. Grob gesagt können massive Änderungen der Bebauung die Zahl der Sommertage um ungefähr 20 bis 80 % erhöhen oder senken,“ so Maja Zuvela-Aloise / ZAMG.
Was heute Franz-Schimon-Park heißt, war früher die Hackinger Promenade im Augebiet des Wienflusses und reichte damals noch bis zum Fluss. Durch den Bau der dreispurigen Wientalstraße wurde der ohnehin schmale Park auf der ganzen Länge um rund zwölf Meter verschmälert und das Wienflussufer vom Park gänzlich abgeschnitten. Laut Übersichtskarte der Stadt Wien, die die öffentlich zugängigen Grünflächen in Wien nach Kategorien einteilt, ist „Abstandsgrün“ dementsprechend die heute zutreffende, wenn auch bittere, fast schon zynische Bezeichnung für das ehemals den Wienfluss begleitende Augebiet.
Derzeit kompensieren noch die an den Franz-Schimon-Park grenzenden alten Gärten mit ihrem teils dem 19. Jh. entstammenden Baumbestand und lassen den sehr schmalen Park breiter erscheinen als er tatsächlich ist. Doch wie lange noch? Die Flächenwidmung sieht für die benachbarten Gärten dasselbe bedrohliche Schicksal vor, wie für das oben geschilderte Beispiel und macht die Gärten entlang der Parkanlage respektive Abstandsgrün also zu Wegwerfobjekten mit Ablaufdatum. Jeder Eigentümerwechsel kann die Vernichtung eines weiteren Gartens zur Folge haben, mit Rodung der Bäume, Abgrabung des Bodens, nachfolgendem Neubau und Vergrößerung der Hitzeinsel.
Da der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan von Hacking darüber hinaus für die meisten gärtnerischen Flächen „G“ in einer „Besonderen Bestimmung, BB5“ die Unterbauung von einem Drittel der Gartenflächen für Tiefgaragen bzw. deren Zufahrten erlaubt, wird Hacking dann, wenn sämtliche Widmungen eines Tages aufgrund rechtlich möglicher Bauvorhaben realisiert wurden, als Bezirksteil fast ohne Großbaumbestand dastehen. Das ist eine katastrophale Aussicht, wenn man bedenkt, dass große Bäume als die besten Kühlelemente gelten und hier die wichtigste Frischluftschneise Wiens verläuft.
Es ist ein altes Lied: Stadterweiterung geht zu Lasten von Grünsubstanz. Egal ob es sich dabei um den Neubau auf der grünen Wiese, dem Acker oder wie bei der so genannten „inneren Stadterweiterung“, um die Zerstörung alter Gärten und Gartenhöfe handelt. Mit der aktuellen Welle der Nachverdichtung in Hacking geht es der historischen Grünsubstanz an den Kragen.
Ist der Boden einmal durch Bauten versiegelt, fehlt dieser Boden nachkommenden Generationen unwiederbringlich für die Produktion von Lebensmitteln, die Speicherung von Wasser und als Kohlenstoffspeicher. Was es dringend braucht, so die Initiative „Gemeinsam für unseren Boden“, ist die notwendige Trendumkehr für den Bodenverbrauch in Österreich. Dieses Anliegen teilt die Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft vollinhaltlich, geht es doch beim Erhalt von Boden um die essenzielle Grundlage von Gärten, und sie setzt sich für striktere Maßnahmen zum Bodenschutz ein.
Ist es nicht höchste Zeit, die österreichischen Flächenwidmungspläne einer strengen Prüfung unter den Gesichtspunkten von Bodenverbrauch und Klimaschutz zu unterziehen? Und in kritischen Fällen auch Revidierungen der gewidmeten Bebaubarkeit vorzunehmen, um möglichst viele Gärten für die Zukunft zu erhalten, die letztlich unserem Überleben dienen? Die ÖGG wird jedenfalls die Entwicklungen kritisch begleiten …
Cordula Loidl-Reisch, ÖGG-Vizepräsidentin
Der Flächenwidmungsplan ordnet jedem Grundstück bestimmte Widmung zu, die festlegen, wie das Grundstück genutzt werden kann, also Bauland, Grünfläche, Verkehrsfläche etc. Der Bebauungsplan gibt in weiterer Folge vor, wie auf einem bestimmten als Bauland gewidmeten Grundstück gebaut werden darf, z. B. wie hoch das Gebäude sein darf, welcher Anteil der Grundfläche bebaut werden darf oder wie nahe an das Nachbargrundstück gebaut werden darf.
Nun stehen auf vielen Grundstücken – teils wegen nachträglicher Änderung der Bebauungspläne, teils mangels Notwendigkeit – kleinere Gebäude als rein rechtlich möglich wären. Kommt es nun zu einem Neu- oder Umbau, ist die Versuchung bei den stetig steigenden Grundstückspreisen groß, die maximale Bebauung auch auszunutzen. Diese als Nachverdichtung bezeichnete Vorgehensweise hat natürlich den Vorteil, dass der Wohnraum je verbauter Fläche höher wird, was einer Zersiedelung entgegenwirkt. Andererseits gehen gerade in Städten, wie das Beispiel Hackinger Gärten zeigt, wertvolle Grünräume verloren und die Stadtökologie und das Stadtklima werden negativ beeinflusst.
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 2017 zeigt die Situation zwischen Wiental- und Auhofstraße, entlang des schmalen Franz-Schimon-Parks.
1 Ist-Zustand mit coloriertem Gehölzbestand. Die rot hinterlegte Fläche markiert bestehende Häuser in der Schutzzone. In der derzeitigen Gartenfläche (G BB5) ist strichliert der als Wohnen-Bauklasse I gewidmete Bereich in geschlossener Bebauung (g) dargestellt. Da die Zufahrt zu den neuen Häusern ausschließlich von der Auhofstraße möglich ist, werden auch die Zugänge und Tiefgaragenabfahrten durch die Gärten verlaufen. Von kleinen gärtnerischen Restflächen (G) darf noch zusätzlich ein Drittel unterbaut werden.
2 schraffiert dargestellt die von zukünftigen Baumaßnahmen bedrohten Gehölze.
3 Zukunftsszenario: nahezu baumloser Bereich nach Umsetzung der möglichen Widmung
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