Natur-, Arten- Klima- und Umweltschutz

Bäume sind wertvoll – alte Bäume sind noch wertvoller!

Gerade im Hinblick auf Klimaveränderungen und der damit einhergehenden Verstärkung der negativen klimatischen Verhältnisse im verbauten Gebiet ist die Wirkung großer Bäume unentbehrlich. Sie filtern Staub und Emissionen aus der Luft, erhöhen die Luftfeuchte, spenden Schatten und reduzieren die Hitze, sind Lebens­raum für Tiere, werten das Stadtbild auf und erhöhen damit die Lebensqualität in Siedlungsgebieten. Aus Sicht des Naturschutzes, der Waldfunktion, des Klimas und im Hinblick auf einen möglichst ausgewogenen CO2-Haushalt sind große Bäume mit entsprechend großer Blattfläche im Wald und in waldähnlichen Beständen bedeutend.

Baumschutz ist Menschenschutz

Alle diese Wirkungen kommen dem Menschen zugute. Ein entsprechend sorgfältiger Umgang mit Bäumen ist daher unerlässlich. Der Erhalt und die Pflege der Bäume beinhaltet auch, deren Standsicherheit regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen wie beispielsweise Baumschnitt durchzuführen oder wenn die Sicherheit von Menschen gefährdet ist, auch zu fällen. Die Beurteilung des Zustandes eines Baumes bis hin zur Standsicherheit obliegt speziell ausgebildeten Fachleuten, den Baumsachverständigen.

Diese sehen jedoch den Erhalt von Bäumen aufgrund der derzeitigen Uneinheit­lichkeit der Judikatur und einem Trend zu immer strengeren Haftungsmaßstäben für Baum- und Waldeigentümer/innen sowie sonstigen Verantwortlichen gefährdet. Das daraus resultierende vorsorgliche Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen hat negative Auswirkungen auf die Funktionen des einzelnen Baumes, des Waldes und das Klima. Diese Maßnahmen stehen den Interessen des Natur- und Klimaschutzes klar entgegen.

ÖGG-Initiative – Konsensbildung betreffend Baumhaftung

Aus diesem Grund haben sich zahlreiche – nahezu 30 – Sachverständige und Vertreter maßgeblich betroffener Organisationen auf Einladung der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft (ÖGG) getroffen und eine ÖGG-Initiative – Konsensbildung betr. Baumhaftung beschlossen und unterfertigt.

Darin werden Gesetzesanpassungen vorgeschlagen, die im ABGB zur Baumhaftung v. a. eine Neudefinition des Baumes fordern. Der Baum soll nicht mehr als Bauwerk definiert werden, sondern als Baumstruktur mit natürlichem Risiko. Ebenso wird die Abkehr von der derzeitigen Beweislastumkehr gefordert. Im Bereich Wegehalterhaftung im AGBG und der StVO soll u. a. keine Verantwortung des Wegerhalters für von fremden Grundstücken ausgehende Gefahren bestehen. Im Wald/Forst-Gesetz sollen waldtypische Gefahren keine Haftung für die Waldeigentümer/innen bedeuten bzw. Waldbe­sucher/innen auf eigene Gefahr einen Wald betreten.

Das Dokument mit dem vollständigen Text und allen Teilnehmern bzw. unterfertigenden Personen und Organisationen gibt es hier zum Downloaden: 2018_12_04_Ergebnis_HP